Barrierefreiheits-Erklärung
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-06
Die International Automobile Authority (“IAA”), eine Marke der International Automobile Authority LLC, verpflichtet sich, internationalautomobileauthority.com sowie die von uns angebotenen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
1. Unser Engagement für Barrierefreiheit
- Zielstandard. Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA an, die vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht wurden.
- Berücksichtigte rechtliche Rahmenbedingungen. Unsere Arbeit zur Barrierefreiheit wird geleitet durch:
- Den Americans with Disabilities Act (ADA), Titel III, wie er für kommerzielle Websites gilt;
- Section 508 des US Rehabilitation Act und die abgestimmten Standards;
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), gültig für verbraucherorientierte E-Commerce-Angebote ab dem 28. Juni 2025;
- Das UK Equality Act 2010;
- Das Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA);
- Das California Unruh Civil Rights Act, soweit es ADA-Pflichten umfasst.
2. Status und letzte Überprüfung
- Status: Laufende Arbeiten zum Zeitpunkt des ersten Launches. Wir arbeiten aktiv daran, die Konformität der Website zu WCAG 2.2 Stufe AA zu verbessern.
- Überprüfungsdatum: 2026-05-06.
3. Bekannte Einschränkungen
Während dieses ersten Launches entsprechen bestimmte Bereiche möglicherweise noch nicht vollständig den Anforderungen von WCAG 2.2 Stufe AA. Bekannte Einschränkungen sind:
- Einige eingebettete Widgets von Drittanbietern (bezahlungsbezogene iFrames von Stripe, Live-Chat von Intercom) übernehmen die Barrierefreiheits-Eigenschaften ihrer Anbieter und werden aktualisiert, sobald die Anbieter Verbesserungen vornehmen.
- Nicht alle PDF-Ausgaben (inklusive des digitalen IAA-DLT-PDFs) sind derzeit für Screenreader optimiert; wir arbeiten an einer barrierefreien PDF-Version.
- Alternativtexte für Bilder und Beschriftungen für Formularfelder werden derzeit überprüft und fortlaufend verbessert.
- Überprüfungen zum Farbkontrast und zur Tastatur-Navigation werden durchgeführt.
Wenn Sie auf eine Barrierefreiheits-Problematik stoßen, die oben nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter hello@internationalautomobileauthority.com. Wir bemühen uns, jede Beschwerde innerhalb von fünf (5) Werktagen zu bestätigen und so schnell wie möglich eine Lösung oder Alternative bereitzustellen.
4. Kompatibilität mit unterstützenden Technologien
Wir unterstützen nach Möglichkeit aktuelle Versionen der wichtigsten unterstützenden Technologien, darunter:
- Screenreader (NVDA, JAWS auf Windows; VoiceOver auf macOS und iOS; TalkBack auf Android);
- Browser-Zoom und Textvergrößerung bis zu 200 Prozent;
- Navigation ausschließlich über Tastatur;
- Spracherkennungs-Eingabe.
5. Feedback-Mechanismus
- Bitte senden Sie Feedback zur Barrierefreiheit, Anfragen zu alternativen Formaten oder Beschwerden an hello@internationalautomobileauthority.com.
- Wir bestätigen den Erhalt und stellen nach Möglichkeit Informationen, Dienstleistungen oder Anpassungen in einem barrierefreien Format bereit.
- Wir verpflichten uns zu fortlaufender Verbesserung und begrüßen Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern.
6. Zukünftige Maßnahmen
Wir führen fortlaufende Barrierefreiheits-Prüfungen durch und werden diese Erklärung entsprechend aktualisieren. Wir verpflichten uns zu mindestens einer vollständigen Überprüfung der Barrierefreiheit pro Jahr.
7. Kontakt
- Feedback zur Barrierefreiheit: hello@internationalautomobileauthority.com
International Automobile Authority LLC, 2125 Biscayne Boulevard, Ste 204 #20167, Miami, Florida 33137, USA.

